Worauf muss ich beim Neubau, Zu- oder Umbau eines Hauses achten?
Wohin muss ich mich bei Bauverfahren aller Art wenden?
Welche Richtlinien gibt es zu beachten?
Wie läuft ein Bauverfahren konkret ab?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die unten angeführte Informationsmappe wurde speziell für Häuslbauer in der Gemeinde Rechnitz erstellt und dient als Leitfaden in den diversen Bauverfahren
Die Gemeinde Rechnitz hat für einzelne Ortsteile spezifische Bebauungsrichtlinien und Teilbebauungspläne erlassen.
Ob Sie ein Bauvorhaben der zuständigen Baubehörde melden müssen, ob dafür eine Bewilligung oder gar eine Bauverhandlung notwendig ist, hängt von der Art und vom Umfang Ihres Vorhabens ab.
Das Gesetz unterscheidet zwischen
Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsanzeige eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens:
Der Baubehörde ist der Baubeginn gem. § 24 Abs. 2 Bgld. BauG. 1997 anzuzeigen. Nach Übermittlung der Baubeginnsanzeige wird Ihnen die Bauplakette zugestellt. Nach erfolgter Zustellung der Bauplakette können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.
Die Fertigstellung der Bautätigkeiten ist der Baubehörde in Form einer Fertigstellungsanzeige gem. § 27 Bgld. BauG 1997 anzuzeigen.
Erforderliche Beilagen: Schlussüberprüfungsprotokoll, Abnahmebefund des Rauchfangkehrers, Abnahmebefund der Elektroinstallationen, Kostenübernahmeerklärung Einmessung.
Anlaufstelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat-Gangl-Straße 1
7000 Eisenstadt
Hotlines:
Wohnbauförderung
| Tel. 02682/600-2800 oder 057/600-2800 e-mail: post.a9-wbf@bgld.gv.at |
Darlehensverwaltung
| Tel. 02682/600-2803 e-mail: darlehensverwaltung@bgld.gv.at |
Alternative Energieanlagen
| Tel. 02682/600-2801 e-mail: post.a9-energie@bgld.gv.at |
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