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Sonderförderaktion 2023

Die Landesregierung beschließt eine Förderung der Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern.

Mit Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 23.12.2022 wurden die Sonderförderrichtlinien 2023 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im Privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern genehmigt. Mit dieser zusätzlichen Sonderförderaktion soll der Ausstieg aus fossilen Energieträgern vorangetrieben werden.

Bei der Förderung handelt es sich um ein Förderungsdarlehen des Landes Burgenland mit einer Verzinsung von 0,9% p.a. fix und einer Laufzeit von 30 Jahren. 

Förderungsanträge können bis längstens 31.12.2023 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden, die Baufreigabe darf nicht älter als 24 Monate sein.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Decken über Durchfahrten oder oberste Geschossdecken;
  • Maßnahmen zur Instandsetzung der Fassaden, in Kombination mit der Verbesserung des Wärmeschutzes der Wände und Fenster.
  • Errichtung eines Wärmeverteilsystems mit einer Betriebstemperatur < 40 C°
  • Erneuerung des Innenputzes, Fußböden sowie Bad- und WC-Verfliesung und Ausmalen, insoweit diese aufgrund der Schaffung eines geförderten neuen Wärmeverteilsystems erforderlich wird;
  • Behebung von Wärmebrücken, welche im Energieausweis nicht abgebildet sind (z.B. Dämmung von Rollladenkästen, Unterzügen, Lichtkuppeln und sonstige Dachaufbauten, Türen gegen Kalträume, Dachboden);
  • Passive Maßnahmen zur Vermeidung von sommerlicher Überwärmung (außenliegende, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen).
  • Erstellung von Bestands- und Sanierungsenergieausweis bzw. Renovierungsausweis. Wobei hierbei maximal € 500,-- als förderbare Kosten anerkannt werden können.
  • Gefördert werden nur jene Sanierungsmaßnahmen, die die förderbare Nutzfläche betreffen. Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich (Zaun, Garten, Garage, etc.) und Eigenleistungen können nicht gefördert werden.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt, bzw. 6 Monate nach Fertigstellung des Sanierungsvorhabens
  • Kein Allein- oder zu mehr als 50 % Miteigentum eines aus weiteren Bundes- oder Landesmitteln geförderten Objekts
  • unmittelbar vor Einbringung des Ansuchens muss der Antragsteller den Hauptwohnsitz in Österreich mindestens zwei Jahre ununterbrochen begründet haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder seit zumindest fünf Jahren Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen
  • Das höchstzulässige Jahreseinkommen darf nicht überschritten werden, das erforderliche Mindesteinkommen muss erreicht werden
  • Energieberatung des Landes
  • Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle) und Umstieg auf alternative Heizsysteme

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe errechnet sich aus den durch die Sanierung erwachsenden Gesamtsanierungskosten, wobei das Höchstausmaß abhängig von den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und anerkannten Sanierungskosten ist:

  1. bei der Einzelbauteilsanierung (Sanierungen zum Zweck der allgemeinen Verbesserung von Wohn- und Gebäudestandards) 100% der anerkannten Sanierungskosten, max. EUR 40.000,
  2. bei der energetischen Sanierung (Deltaförderung) (Verbesserung des Heizwärmebedarfes nach Abschluss der Sanierung um mindestens 40 %) 100% der anerkannten Sanierungskosten, max. 80.000 Euro und
  3. bei der umfassenden energetischen Sanierung (mind. 3 thermische Maßnahmen müssen umgesetzt werden, z.B. Fenster, Fassade und Dach)
    a) 100% der anerkannten Sanierungskosten, max. 90.000 Euro bei Erreichen der erforderlichen Energiekennzahl,
    b) 100 % der anerkannten Sanierungskosten, max. 95.000 Euro bei Unterschreitung der erforderlichen Energiekennzahl um 25%,
    c) 100 % der anerkannten Sanierungskosten, max. 100.000 Euro bei Unterschreitung der erforderlichen Energiekennzahl um 50%.

Weitere Infos finden sie unter www.burgenland.at/wbf.