Meldung vom 22. September 2023

Förderung Semesterticket

Das Land Burgenland und die Gemeinde Rechnitz fördern die Netzkarten zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort.

Neben dem Zuschuss vom Land Burgenland hat der Gemeinderat der Gemeinde Rechnitz beschlossen, den gleichen finanziellen Zuschuss wie das Land Burgenland zu gewähren.

Die Förderungswerber der Gemeinde Rechnitz müssen seit mindestens 7 Monaten den Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Anträge für das Sommersemester 2022 können nur mittels Antragsformular im Zeitraum vom 01.03. bis spätestens 15.07. und Anträge  für das Wintersemester können in dem Zeitraum vom 1.10 bis 15.2 beim Gemeindeamt eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Inskriptionsbestätigung als ordentlich Studierender
  • Kopie der Semesternetzkarte/oder des Kaufbeleges  
  • Bankverbindung IBAN

Alle Antragsteller müssen seit mindestens 7 Monaten den Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Der Antrag für den Zuschuss vom Land Burgenland wird von der Gemeinde online übermittelt.

 

Antrag