Meldung vom 13. April 2023

35 Jahre Dorferneuerung im Burgenland

Sonderpreis 2023: „Erhaltung der Streckhöfe im Burgenland"

Ausschreibung im Landesamtsblatt für das Burgenland 12.Stück, Nr.120/2023 vom 24.03.2023


Anlässlich 35 Jahre Dorferneuerung im Burgenland soll wieder mit der Ausschreibung des Sonderpreises „Erhaltung der Streckhöfe im Burgenland“ auf den Stellenwert dieser traditionellen burgenländischen Baukultur aufmerksam gemacht und eine Initiative zur Nutzung und Wertschätzung der noch vorhandenen Hofbestände eingeleitet werden (siehe auch Landesamtsblatt für das Burgenland, 12.Stück, Nr. 120/2023 vom 24.03.2023).

Zudem soll der Sonderpreis das Engagement sowie den innovativen Umgang von bereits realisierten Projekten beispielhaft für die noch in kleiner Anzahl vorhandenen, ungenutzten und leerstehenden historischen Zeugen der burgenländischen Baukultur vor den Vorhang stellen.

Das harmonische Bild der Dörfer und Ortschaften im Burgenland war neben der Siedlungsstruktur auch lange Zeit durch die Eigenart der Baukultur, insbesondere durch die bäuerliche Architektur, geprägt. Einfache, klare und kompakt angeordnete Wohn- und Nebengebäude haben eine
kleinstrukturierte Bebauung mit charakteristischer Dachlandschaft geschaffen. Haupttyp dieser bäuerlichen Bauten im Burgenland ist der Streckhof als traditionelle und typische Bauform, bestehend aus eng hintereinander gebauten Wohn-, Stall-, Scheunen- und Schupfentrakten entlang eines schmalen Hofes. Oft befinden sich als architektonisch reizvoller Teil der Häuser eine hofseitig gelegene Längslaube, die sogenannten Gred’n oder Arkaden, die zum Teil sehr aufwendig gestaltet sind.
Viele typische Streckhöfe, Hakenhöfe oder Zwerchhöfe sind im Burgenland bereits zerstört, nur wenige sind in annäherndem Originalzustand erhalten. Doch immer mehr werden der Wert und die hohe Qualität dieser Hofbauten als Wohnform erkannt und die historischen Gebäude werden
liebevoll saniert, restauriert und revitalisiert. Die Möglichkeiten der Rettungsmaßnahmen spannen sich von authentischer Erhaltung bis zur Kombination mit zeitgemäßen und modernen Gestaltungselementen oder Gebäudeerweiterungen.

Das Land Burgenland ladet daher alle Eigentümer von historischen Streckhöfen, Hakenhöfen oder Zwerchhöfen die erhalten, gepflegt und benutzt werden ein, mit ihrem Projekt an der Ausschreibung des Sonderpreises teilzunehmen und beispielgebend zum weiteren Erhalt dieser
charakteristischen Bauten im Burgenland beizutragen.
Zugelassen sind Streckhof-Projekte, die nachweislich ab dem Jahr 2000 umgesetzt bzw. realisiert worden sind. Projekte die bereits 2021 beim Streckhofpreis eingereicht wurden, können nicht nochmals teilnehmen.

Der Sonderpreis für das beste Projekt wird mit € 1.500,- prämiert; zusätzlich neben dem Sonderpreis können nach Vorschlag der Jury bis zu zwei Anerkennungspreise zu je € 500,- vergeben werden.


Einreichunterlagen:
Für die Einreichung eines Projektes ist eine ausreichende Dokumentation mit Plänen, Fotos, Erläuterungsbericht und Datenblatt erforderlich. Die Fotos und Pläne sind auf maximal zwei Tafeln (Leichtstoffplatten 5mm) kaschiert (je 60 x 90 cm Hochformat) einzureichen. Den Tafeln ist eine Projektdokumentation auf einem Datenträger beizulegen: Bilddateien in mindestens 300 dpi Auflösung, Plandateien im pdf-Format. Im Begleitschreiben ist die Historie des Objektes mit Altersnachweis sowie die zur Erhaltung durchgeführten Maßnahmen zu beschreiben. Etwaige Planer sind namentlich zu nennen.

Die Einreichung ist mit dem Kennwort „Erhaltung der Streckhöfe“ zu versehen und bis spätestens Freitag, den 02. Juni 2023 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Referat Dorfentwicklung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu senden bzw. bis spätestens 12:00 Uhr im Landhaus in Eisenstadt im Referat Dorfentwicklung abzugeben. Die Preisübergabe erfolgt im Herbst 2023.

Es werden nur jene Bewerbungen bei der Beurteilung zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Projekte die bereits 2021 beim Streckhofpreis eingereicht wurden, sind von einer neuerlichen Teilnahme ausgeschlossen. Verspätete
Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Veröffentlichungsrechte gehen mit erfolgter Einreichung für Präsentationen, Veranstaltungen und Publikationen im Rahmen der Dorferneuerung / Dorfentwicklung an das Land Burgenland/Abt 9 und dessen Beauftragte. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Landes
Burgenland über. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Datenblattvorlage und weitere Informationen sind abrufbar unter www.burgenland.at/dorf (Sonderpreis „Erhaltung der Streckhöfe im Burgenland“)

Plakat

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