Meldung vom 30. August 2022

Heizkostenzuschuss oder Anti-Teuerungsbonus 2022

Das Land Burgenland gewährt Haushalten für 2022 zur teilweisen Abdeckung der Lebenserhaltungskosten einen Heizkostenzuschuss oder Anti-Teuerungsbonus.

Immer mehr burgenländische Haushalte geraten bedingt durch die gestiegenen Lebenserhaltungskosten unter Druck. Diese Entwicklung trifft einkommensschwache Haushalte mit besonderer Härte.

Daher hat das Land Burgenland ein Entlastungspaket geschnürt und wird im Herbst 2022 einkommensschwachen Haushalten einmalig einen massiv erhöhten Heizkostenzuschuss in Höhe von € 700,- gewähren (eine mehr als Ver-4-fachung) zum Vorjahr.
Gleichzeitig werden jedoch auch Haushalte berücksichtigt, die bisher über der Einkommensgrenze eines Heizkostenzuschusses lagen. Für diese wird es heuer erstmalig einen sogenannten Anti-Teuerungsbonus in einer gestaffelten Höhe zwischen € 400,- und € 700,- geben. Das bedeutet, dass gerade die besonders vulnerable Gruppe der armutsgefährdeten Familien im Burgenland davon profitieren wird.

Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der Einkommensgrenzen entweder ein Heizkostenzuschuss oder ein Anti-Teuerungsbonus zusteht.

 

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn:

  • der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person im Burgenland ist,
  • die grundsätzliche Förderwürdigkeit erfüllt ist,
  • Einkommensgrenzen der jeweiligen Fördermaßnahme unterschritten werden und
  • der Antrag innerhalb der Einreichfrist eingereicht wird.

Anträge können von 1.9.2022 bis 31.12.2022 entweder

  • beim Gemeindeamt (K. Herist) oder
  • online unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars mittels Handysignatur/E-ID

und unter Vorlage sämtlicher erforderlicher Beilagen (z.B. Einkommensnachweise, Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe) gestellt werden.

 

Eine Förderung kann nur einmalig pro Haushalt gewährt werden (unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen).

Je nach Haushaltseinkommen steht Ihnen entweder ein Heizkostenzuschuss oder ein Anti-Teuerungsbonus zu. Der gestellte Antrag gilt automatisch für beide Förderungen.

 Anträge liegen auch im Gemeindeamt (Eingangsfoyer und in der Einlaufstelle 1.Stock) auf.

 

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