Meldung vom 15. September 2021

Heizkostenzuschuss 2021/2022

Auch heuer gibt es für sozialbedürftige BurgenländerInnen einen Heizkostenzuschuss vom Land Burgenland.

Bedingt durch die gestiegenen Preise für Heizmittel und Brennstoffe haben die KonsumentInnen für die Beheizung von Wohnräumen wesentlich höhere Aufwendungen zu tätigen. Diese Entwicklung trifft einkommensschwache Haushalte mit besonderer Härte. Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Hauptwohnsitz im Burgenland, Stichtag 20. September 2021
  2. Bezug eines monatlichen Haushaltseinkommens bis zur Höhe des Nettobetrages:
  • für alleinstehende Personen: € 950,--
  • für alleinstehende PensionistInnen (mit mindestens 360 Beitragsmonaten): € 1.114,--
  • für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.496,--
  • pro Kind: € 183,--
  • für jede weitere Person im Haushalt: € 475,--

 

In der Heizperiode 2021/2022 wird ein einmaliger Betrag von € 165,- gewährt.


Anträge können unter Vorlage eines Einkommensnachweises im Zeitraum 20. September 2021 bis 30. Dezember 2021 beim Gemeindeamt (K. Herist) gestellt werden. 
Heuer ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Anträge liegen im Gemeindeamt (Eingangsfoyer und in der Einlaufstelle 1.Stock) auf.

 

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