Meldung vom 10. Juli 2026

Goldgelbene Vergilbung

Im Rechnitzer Weingebirge wurde bereits ein Weingarten mit der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée, GFD) behördlich bestätigt.

Aufgrund dieses Fundes wurde das gesamte Rechnitzer Weingebirge zur Sicherheitszone erklärt, die Weingärten im direkten Umkreis bilden die Befallszone.
Da es sich hierbei um eine gefährliche Quarantänekrankheit handelt, die sich durch die Amerikanische Rebzikade (ARZ) rasant ausbreitet, sind wir jetzt alle zum Handeln gezwungen.

Hier sind die wichtigsten Fakten und die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Überblick:

1. Die 3 Säulen der Bekämpfung (Sofortmaßnahmen)

Da derzeit bereits das 5. Larvenstadium der Rebzikade gefunden wurde, stehen die Tiere kurz vor der Flugfähigkeit. Nur zu spritzen reicht nicht aus! Folgende drei Maßnahmen müssen dringend kombiniert werden:

  • Schnelles Roden kranker Stöcke: Symptome von Vergilbungskrankheiten sind jetzt schon sichtbar. Da Stolbur meist erst ab Juli/August auftritt, handelt es sich aktuell meist um die gefährliche GFD. Befallene Stöcke müssen so rasch wie möglich gerodet werden!
  • Gezielte Insektizidbehandlung: (Details siehe unten).
  • Roden unbewirtschafteter Weingärten: Auch das Roden nicht bewirtschafteter Flächen ist eine essenzielle Maßnahme.
    Bitte beachten: Eine Fläche gilt bereits dann als unbewirtschaftet, wenn zwar Laub- und Mäharbeiten durchgeführt werden, aber kein Pflanzenschutz stattfindet. Auch solche Flächen dienen als Infektionsherde und müssen gerodet werden.

 

2. Vorgeschriebener Bekämpfungszeitraum & wichtiger Behörden-Hinweis

  • Zeitraum: Vom 06.07.2026 bis 20.07.2026 ist in den Befalls- und Sicherheitszonen  eine Insektizidbehandlung verpflichtend vorgeschrieben.
  • WICHTIG – Keine automatische Benachrichtigung für die Sicherheitszone: Die Behörde verständigt nur jene Betriebe schriftlich, die Flächen direkt in der Befallszone haben.
    Betriebe in der Sicherheitszone (das gesamte Rechnitzer Weingebirge) werden nicht schriftlich informiert. Ihr müsst euch selbstständig über den genauen Status eurer Flächen informieren!

 

3. Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Bitte beachtet den nötigen Wirkstoffwechsel, da einige Produkte nur 1x pro Jahr eingesetzt werden dürfen! (Biologische Mittel dürfen auch im konventionellen Anbau genutzt werden).

  • Integrierte Produktion (konventionell): Sivanto Prime, Carnadine, Samba K
  • Biologische Produktion: Raptol HP, Spruzit Schädlingsfrei, NeemAzal-T/S
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Die Situation ist ernst und erfordert den Zusammenhalt und die Konsequenz aller Rechnitzer Winzer, um größeren Schaden von unserem Weingebirge abzuwenden. Bitte kontrolliert eure Weingärten umgehend, entfernt auffällige Stöcke und führt die Behandlungen fristgerecht durch.

Für Fragen stehen die Stellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung (Pachinger Damiel: 02682/702-656, Artner Alexander:  02612/42338-20)

Verordnung der BH

Mit kollegialen Grüßen

Weinbauverein Rechnitz