Meldung vom 23. Februar 2026

Erste Ergebnisse der Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“

Luftmessungen zeigen keine Überschreitung des maßgeblichen Referenzwertes.  Nach aktuellem Kenntnisstand besteht kein fassbares Gesundheitsrisiko. 

Erste Messreihe zeigt kein fassbares Gesundheitsrisiko

Bei keinem der 36 Faserzahlkonzentrationen wurde der Referenzwert von 1.000 Fasern pro m³ überschritten. Bei 33 der 36 Messpunkte liegt der Wert unter 400 Fasern pro m³.

Für den Asbestfasergehalt in der Raumluft gibt es nur im Rahmen des Arbeitnehmer:innenschutzes einen rechtlich verbindlichen Grenzwert (technische Richtkonzentration) von 10.000 Fasern pro m³. Dieser Grenzwert wird von einer Dauerbelastung über 40 Jahre hinweg - bei einer 5-Tage-Woche mit jeweils 8 Stunden am Tag in Arbeitsbereichen, insbesondere in Innenräumen abgeleitet. Erst bei Überschreitung dieses Grenzwertes sind erhöhte Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich.

Für die Außenluft außerhalb eines Arbeitsumfeldes im Zusammenhang mit asbesthaltigem Gestein existieren derzeit keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Um die Ergebnisse richtig einordnen zu können, hat die Taskforce im Vorfeld einen Referenzwert von 1.000 Fasern pro m³ definiert. Dieser Referenzwert entspricht jenem des Umweltbundesamtes für Unbedenklichkeit gegenüber Dritten nach Asbestsanierungstätigkeiten / Sanierungstätigkeiten. 

Weitere Messreihen erforderlich

Da die Freisetzung von Asbestfasern stark von den Witterungsbedingungen abhängt, ist eine einmalige Messung nicht ausreichend. Daher werden noch weitere Messungen durchgeführt, ja in der trockenen Jahreszeit völlig andere Verhältnisse vorliegen. Erst nach Vorhandensein aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation zulässig. Die bisherigen punktuellen Messungen zeigen, dass Asbestkonzentrationen in einem Bereich liegen, wie dies in einem Gebiet, das geologisch so aufgebaut ist wie das Rechnitzer Fenster, zu erwarten war.

Bei der Einordnung der Messergebnisse muss die bestehende, unvermeidbare Hintergrundbelastung durch Erosion berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden Vergleichsmessungen über einen längeren Zeitraum vorgenommen. 

Erste Maßnahmen bereits durchgeführt

Im November 2025 wurden wegen Verdachtsmomenten, beauftragt durch die Behörden der BH Oberpullendorf und Oberwart durch die ASV für Luftreinhaltung und den Landesgeologen Materialproben (für potentielle Asbestfaseremissionen repräsentative Handstücke) entnommen, im Labor untersucht und Asbest nachgewiesen.

Nach Vorliegen der Analysenergebnisse der für allfällige Asbestfaseremissionen repräsentativen Proben (bergmännisch „Handstücke“) wurden umgehend Maßnahmen gesetzt. Bereits Anfang Jänner 2026 wurden daher vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf aufgrund der Asbestbelastung behördlich geschlossen. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht derzeit ausgehend von den geschlossenen Steinbrüchen keine direkte, unmittelbare Gefahrensituation durch luftgetragene Asbestfasern. 

Beim Krankenhaus Oberwart wurden bereits Sanierungsmaßnahmen gesetzt. Aus Sicht der Taskforce sind daher speziell bei den gegebenen Wetter- und Witterungsbedingungen keine weiteren Sofortmaßnahmen wie eine Sperre des Skateparks unmittelbar erforderlich. Aus Vorsorgegründen empfiehlt die Taskforce in Zukunft auf die Verwendung von asbesthaltigem Gestein im Straßenbau zu verzichten.

Laut Taskforce können Gemeinden und Privatpersonen, die dennoch vorsorglich tätig werden wollen, Gesteinsmaterial, in dem sie Asbest vermuten (Schotter etc.), durch Asphaltierung binden oder mit einer Humusschicht überziehen. Vor allem bei regelmäßiger und starker Beanspruchung (stark befahrene Straßen etc.) ist eine Asphaltierung angezeigt.

Asbestanteil im Gestein nicht maßgeblich

Punktuell entnommene Materialproben dienen lediglich dazu emissionstechnische problematische Einzelstücke (Handstücke) zu identifizieren. Für die medizinische Bewertung ist die Belastung der Luft mit Asbestfasern das maßgebliche Kriterium – nicht der bloße Asbestgehalt von Gestein. Die Taskforce betont, dass Luftmessungen nach wissenschaftlichen Standards die maßgebliche Methode zur Bewertung eines möglichen Gesundheitsrisikos für eine spezifische Situation darstellen. Der Nachweis gebundener Asbestanteile in mineralischen Rohstoffen mittels Gesteinsproben ist nicht gleichzusetzen mit einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung, da das Faserfreisetzungspotential mit der mechanischen Beanspruchung variiert. Entscheidend ist ausschließlich, ob bei Nutzung lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden.

Der Nachweis einzelner Asbestfasern in einer punktuellen Probe erlaubt keine belastbare Aussage über einen gesamtheitlichen Masseprozentanteil im Gebrauch von diesen hergestellten Produkten. Ein wissenschaftlich tragfähiger Nachweis erfordert standardisierte Probenahmeverfahren, definierte Aufbereitungs- und Analyseprozesse sowie eine quantitative Bewertung auf Basis reproduzierbarer Methodik (ÖNORM G 1200, ÖNORM EN 932 -1 und TRGS 517 in Verbindung mit BIA 7487)

 

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Quelle:

Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Eisenstadt, 19. Februar 2026