Meldung vom 25. August 2023

Energiekostenpauschale

Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen

Mit der Energiekostenpauschale können Kleinst- und Kleinunternehmen eine Bundesförderung beantragen, die dazu beitragen kann, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen €110 und €2.475 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von €10.000 und einem Höchstjahresumsatz von €400.000. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

https://www.energiekostenpauschale.at