Meldung vom 12. Mai 2025

Burgenland beschleunigt Ausbau erneuerbarer Energien

Sammelnovelle zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie im Landtag

Die Landesregierung hat dem Landtag Gesetzesänderungen übermittelt, mit denen der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt wird. Damit werden für Behördenverfahren Höchstfristen festgelegt. Für kleine Solaranlagen und Wärmepumpen etwa muss das Bewilligungsverfahren binnen eines Monats abgeschlossen werden, für bestimmte Repowering-Projekte bei der Windkraft binnen sechs Monaten.

Mit den Gesetzesänderungen setzt das Burgenland als eines der ersten Bundesländer die EU-Richtlinie RED III um.  In der EU-Richtlinie wird das “überragende öffentliche Interesse” für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie, für den Ausbau des Stromnetzes und für Speicheranlagen festgelegt. Bei der Interessensabwägung im Genehmigungsverfahren muss die genehmigende Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Anlagen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. 

Die Rechte von Anrainern, Umwelt- und Naturschutz und anderen Behörden bleiben grundsätzlich unverändert. Durch die Gesetzesnovelle werden aber klare Fristen für Verfahren gesetzt:

  • Die Behörde muss innerhalb von 45 Tagen dem Antragsteller mitteilen, ob der Genehmigungsantrag vollständig ist oder nicht.
  • Über die Errichtung einer Solarenergieanlage und eines Energiespeichers am selben Standort muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
  • Bei kleinen Solaranlagen bis zu 11 Kilowatt (kW) Leistung muss innerhalb eines Monats entschieden werden. Kann eine ausreichende Kapazität an das Verteilernetz nachgewiesen werden und reagiert die Behörde nicht innerhalb eines Monates, so gilt die Genehmigung als erteilt („Genehmigungsfiktion“).
  • Bei Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 50 kW muss innerhalb eines Monates, bei Erdwärmepumpen binnen drei Monaten entschieden werden.
  • Beim „Repowering“ von Windkraftanlagen und für Energiespeicher am selben Ort muss die Bewilligung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.