Badesee Rechnitz
Eine Attraktivität unserer Gemeinde ist der Badesee im Faludital.
Der erste künstlich angelegte See des Burgenlandes wurde in den Jahren 1962 bis 1964 errichtet (Baubeginn 24.09.1962, Staubeginn 18.07.1964).
Der Badesee liegt im stillen und malerischen Faludital, ist ca. 300 m lang, 100 m breit und ist maximal 7 m tief. Er wird von den Quellen des Südhanges des Geschriebensteins gespeist und weist eine ausgezeichnete Wasserqualität auf.
Das gesamte Areal ist über 5 ha groß, sodass es auch bei vielen Badegästen nie zu einem Gedränge kommt.
Im Badebuffet mit einer Sitzterrasse direkt am Wasser werden die Besucher mit
kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnt.
Ein Kinderbecken, eine Wasserrutsche, eine Robinsoninsel, ein Kinderspielplatz,
ein Skaterplatz und ein Beachvolleyballplatz sind zur Unterhaltung der Kleinen und der Jugend da. Am Seegelände steht den Gästen auch ein Campingplatz für Zelte und Wohnmobile zur Verfügung.
Wasserrutsche, Sprungbrett und Wassertrampolin
Eine der zahlreichen Attraktivitäten am See ist die Wasserrutsche, die ständig in Betrieb ist.
Beim Sprungbrett tummeln sich viele Kinder, aber auch Erwachsenen wagen dem Sprung ins kühle Nass.
Ganz neu ist eine schwimmende Insel mit einem Durchmesser von 5 m, ausgestattet mit Wassertrampolin und einer angebauten Rutsche, das für sportliche Herausforderung sorgt oder zum Entspannen verwendet werden kann.
Kinderspielplatz, Skaterplatz, Beachvolleyball
Einer der fünf Kinderspielplätze der Gemeinde befindet sich am Nordufer des Badesees, wo auch ein Platz für die Skater und ein Beachvolleyballplatz zu finden sind.
Tarife für den Badesee und den Campingplatz 2009
Hier finden Sie die Tarife für den Badesee und Campingplatz 2009
Beim Baden sind einige Regeln einzuhalten
Die Badesaison hat begonnen. Obwohl immer wieder zur Vorsicht geraten wird, kommt es jährlich zu vielen Unfällen, bei denen etliche Personen ertrinken. Durch das Beachten der Baderegeln könnte ein Großteil der Unfälle verhindert werden.
Bei Gewitter ist das Baden lebensgefährlich!
Bevor man ins Wasser geht, soll man sich abkühlen!
Auf andere Badende Rücksicht nehmen, besonders auf Kinder!
Als Nichtschwimmer nur bis zur Brust ins Wasser gehen!
Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere sind im Wasser für Nichtschwimmer gefährliches Spielzeug!
Nur springen, wenn das Wasser tief genug und frei ist! Keine Kopfsprünge in unbekannte Gewässer!
Schwimmen und Baden im Meer ist mit besonderen Gefahren verbunden!
Im freien Gewässer nicht Kraft und Können überschätzen!
Unbekannte Ufer bergen Gefahren! Sumpfige und pflanzendurchwachsene Gewässer meiden!
Schifffahrtswege, Schleusen, Brückenpfeiler und Wehre sind keine Schwimm- und Badezonen!
Nie um Hilfe rufen, wenn man nicht wirklich in Gefahr ist; aber anderen helfen, wenn Hilfe not tut!
Stets die Badevorschriften in Bädern, Seen, etc. beachten!
Burgenländischer Zivilschutzverband, 7001 Eisenstadt, Hartlsteig 2, Tel.: 02682/63620, Fax 63620-4. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an an die Österreichische
Wasserrettung.
Badeordnung
Auf dem Gelände des Badesees ist folgende Badeordnung einzuhalten:
1. Die Benützung des Badesees ist grundsätzlich nur gegen Entgelt und nur in der Badesaison gestattet, sie erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.
2. Als Badesaison gilt die vom 1.6. bis 30.9. des Jahres, Badebetrieb ist in der Zeit von 9 – 18 Uhr.
3. Die Gebühren für die Benützung des Badesees und der Einrichtungen (Parkplatz, Kästchen, Kabinen, Warmwasserduschen) sind der Anlage A zu entnehmen.
4. Eintrittskarten sind auf Verlangen der Kontrollorgane (Badewärter, Badekassier, Gemeindebedienstete) vorzuweisen.
5. Für Wertgegenstände, welche in Kabinen, Kästchen und Liegewiese aufbewahrt werden, wird keine Haftung übernommen.
6. Personen, die an ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten leiden, haben keinen Zutritt zum Badesee.
7. Im gesamten Bereich des Badesees ist auf strengste Sauberkeit zu achten; Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
8. Es ist verboten, das Gewässer oder andere Einrichtungen zu verunreinigen.
9. Badegäste haben sich so zu verhalten, dass eine ungebührende Belästigung und eine Gefährdung anderer Badegäste (z.B. bei Sprüngen ins Wasser) hintangestellt wird.
10. Tiere dürfen auf das Badeseegelände nicht mitgenommen werden.
11. Während des Badebetriebes gilt ein allgemeines Surfverbot, ebenso sind Motorboote nicht zugelassen. Für andere Boote ist eine Bewilligung des Badekassiers erforderlich.
12. Den Anordnungen des Badekassiers, des Badewärters und der Gemeindebediensteten ist Folge zu leisten.
13. Wünsche, Anregungen oder Beschwerden sind an den Badekassier oder an die Gemeinde Rechnitz zu richten.
14. Eine allgemeine Hinweistafel mit wichtigen Adressen und Telefonnummern ist bei der Badewärterkabine und bei der Badekassierhütte angebracht.
15. Wer Bestimmungen dieser Badeordnung verletzt oder sich Anordnungen des Badekassiers widersetzt, wird vom Badegelände verwiesen und zu einem eventuellen Kostenersatz herangezogen.
Der Bürgermeister
Engelbert Kenyeri








