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Trinkwasserinformation

Die Gemeinde Rechnitz als Betreiber der Wasserversorgungsanlage hat im April 2009 vom Amt der Bgld. Landesregierung, Biologische Station Illmitz das Trinkwasser untersuchen lassen.

 

Wir geben das Ergebnis der chemischen Untersuchung des Trinkwassers das im Gemeindeamt entnommen wurde bekannt:

 

Untersuchungsergebnis - klicken Sie hier

 

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und ist als Trinkwasser geeignet.

 

 

 

 

 

Arbeitnehmerförderung Land Burgenland

Der Förderungsantrag auf Fahrtkostenzuschuss für Pendler für das Jahr 2009 kann bei der Landesregierung Abt. 6, Hauptreferat Soziales, eingereicht werden.

 

Diese Beihilfe kann gewährt werden, wenn:
- der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (einfache Wegstrecke)
- die Antragsteller/innen nicht im Bereich des VOR (Verkehrsverbundes Ostregion), SBV (Verkehrsverbund Südburgenland), NBV (Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland) oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs pendeln (Ausnahmen: Schicht-, Wechsel- oder Nachtdienst bzw. Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels)
- der Hauptwohnsitz im Burgenland liegt.

 

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf € 2.559,-- (+ 10% für Ehepartner + 10% für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen € 4.094,-- nicht übersteigen.

 

Die Beihilfe beträgt für die Entfernungen
- von 20 km bis 25 km bis zu € 71,--
- von 25 km bis 50 km bis zu € 174,-- 
- von 51 km bis 100 km bis zu € 230,-- 
- über 100 km bis zu € 344,--
jährlich.

 

Anträge sind im Gemeindeamt bei Frau Reh oder Herrn Tellian erhältlich.

Die ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 30. April 2010 bei der zuständigen Abteilung der Landesregierung eingelangt sein.

 

Antrag auf Arbeitnehmerförderung - hier klicken

 

 

 

 

Semesternetzkarte für Studenten, Förderung durch Land und Gemeinde

Das Land Burgenland und die Gemeinde Rechnitz fördern  die Netzkarten zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort.

 

Neben dem Zuschuss vom Land Burgenland hat der Gemeinderat der Gemeinde Rechnitz in seiner Sitzung im Dezember 2007 beschlossen, den gleichen finanziellen Zuschuss wie das Land Burgenland zu gewähren. Alle Studenten mit Hauptwohnsitz in Rechnitz haben Anspruch auf diese Förderung. 
Anträge können laufend im Gemeindeamt gestellt werden.

 

Erforderliche Unterlagen: Inskriptionsbestätigung als ordentlich Studierender
Vorlage der Semesternetzkarte/Monatskarte im Original  

Bankverbindung mit Kontonummer und Bankleitzahl

 

Nähere Informationen entnehmen sie bitte dem Anhang. Das Formular für die Förderung der Gemeinde (im Anhang) kann bereits ausgefüllt persönlich im Gemeindeamt abgegeben werden. Der Antrag für den Zuschuss vom Land Burgenland wird von der Gemeinde online übermittelt.

 

Gemeinde Rechnitz, K. Herist, k.herist@rechnitz.bgld.gv.at.
  

Richtlinien für das Semesterticket - klicken Sie hier

 

Formular für das Semsterticket - klicken Sie hier

 

 

 

 

Gebühren und Abgaben 2010

Wassergebühren exkl. 10 % MWSt.

Grundgebühr € 25,44 und
Wasserbezugsgebühr pro m³ € 0,98
Wasseranschlussgebühr im Ortsgebiet € 726,72
Wasseranschlussgebühr im Weingebirge € 990,91

 

Kanalbenützungsgebühr exkl. 10 % MWSt.

Basis Berechnungsfläche pro m² € 0,08 und
Basis Wasserverbrauch pro m³ € 0,98
Anschluss und Ergänzungsbeitrag pro m² Berechnungsfläche € 6,69

Erschließungsbeitrag:
10% der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche x € 6,69

 

Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen

Die Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge wurden mit 93,15 % der halben Durchschnittskosten für die erstmalige Herstellung eines Laufmeters

1. des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschweren befestigten Fahrbahn einschließlich Oberflächenentwässerung mit € 34,89
2. einer 3 m breiten Straßendecke mit € 27,62
3. eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit € 32,71
4. einer Straßenbeleuchtung mit € 17,45

festgesetzt.

 

Hundeabgabe

Nutzhunde € 7,27
für alle anderen Hunde € 14,54

 

Lustbarkeitsabgabe

1. für Veranstaltungen mit Eintrittskarten - 10 % des Eintrittspreises
2. für Veranstaltungen ohne Eintrittskarten – 10 % der Bruttoeinnahmen; höchstens jedoch € 36,34.
3. für das Halten eines Dart- und Billardapparates monatlich € 29,05

 

 

 

 

 

Bauhof der Gemeinde Rechnitz:

Tag und Nacht für uns im Einsatz!

 

Sperrmüll, Problemstoffe und Bauschutt in kleinen Mengen kann im Bauhof, Badergasse 6, jeden Freitag von 9.00-12.00 Uhr und jeden Samstag von 8.00-10.00 Uhr abgegeben werden. In dieser Zeit werden auch die „Gelben Säcke“, die Biomüllsäcke und die Sammelkübel für Altspeiseöl und Altspeisefett (Fetty) ausgegeben.

 

Unsere Gemeindearbeiter unter der Leitung von Ing. Cserer Gerhard sind dafür verantwortlich, dass wir (das sind 3.237 Einwohner) und unsere Gäste in unserer schönen Naturparkgemeinde wohl fühlen:

Sie halten Straßen, Grünanlagen und Badesee sauber, sorgen im Winter für gut befahrbare Straßen und Wege, halten Wasserleitung, Kanal und Straßenbeleuchtung in Schuß, räumen unseren Mist weg, arbeiten bei der Feuerwehr und beim Roten Kreuz mit und sind bei allen Veranstaltungen, Festen und Märkten im Einsatz.

 

 

Grünschnittplatz

Die Übernahme von Baum- und Strauchschnitt sowie Grünschnitt erfolgt jeden Montag bis Donnerstag von 15.30 bis 16.30 Uhr und jeden Samstag von 11.00 bis 12.00 Uhr, Feiertage ausgenommen.

 

Die verantwortlichen Aufsichtspersonen für den Grünschnittplatz sind die Gemeindebediensteten Erich Liszt (0664/73 61 74 07) und Ing. Gerhard Cserer (0664/531 30 70).

 

Angeliefert werden können sämtliche aus dem privaten Haushalt anfallenden Trockenfraktionen - „kohlenstoffreiche Stoffe“ (z.B. Baum- und Strauchschnitt) und Nassfraktionen - „stickstoffreiche Stoffe“ (z.B. Grünschnitt, Laub, Fallobst).

 

 

 

 

 

 

 

Ein Blick auf die Gemeindedaten - Statistik Austria

Abfuhrtermine 2010

Für nähere Informationen - klicken Sie hier

 

 

 

 

 

 

Baurichtlinien für das Weingebirge

Bauen Wohnen Sanieren – Die Wohnbauförderung im Burgenland

Informationen über die Sanierungsoffensive, die Sprechtage und die Richtlinien der  Wohnbauförderung:


Die im Jahr 2009 gestartete Sanierungsoffensive wird nun bis 31. Dezember 2010 verlängert!!!
Durch die zu Beginn des Jahres 2009 auch im Burgenland spürbare weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise kam es zu starken Rückgängen bei den Aufträgen für die burgenländische Bauwirtschaft.

 

Die Bgld. Landesregierung hat darauf eine neue Sanierungsoffensive gestartet.

 

Als Sonderförderaktion des Landes wird den Förderungswerbern die Möglichkeit geboten, anstelle eines Wohnbaudarlehens einen Sanierungsscheck in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu wählen.

 

In Kooperation mit der BEWAG und der BEGAS wurden ebenfalls Maßnahmen vereinbart, wobei für den Tausch alter Heizungsanlagen auf neue, innovative Heizungen oder für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Diese befristeten Aktionen werden nun bis 31. Dezember 2010 verlängert. 

Folder über die Sanierungsoffensive 2010


Sprechtage der Wohnbauförderung und Energieberatung
bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:30 am Mittwoch, 10. Feber 2010, Mittwoch, 17. März 2010, Mittwoch, 14. April 2010 und Mittwoch, 19. Mai 2010.
Anmeldung zu diesen Terminen bei der Bezirkshauptmannschaft unter der Telefonnummer 057 600 4512.

  

Die Richtlinien der Burgenländischen Wohnbauförderung 2010 in der neuen Wohnbaufibel - klicken Sie hier!

  

Weitere Informationen und Auskünfte:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
LAD - RO – Wohnbauförderung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Telefonnummer: 057 600 DW 2800
Internet: www.burgenland.at/wohnbaufoerderung
E-Mail: post.wbf@bgld.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

 

Busverbindungen von Rechnitz nach Oberwart bzw. Wien

 

 

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